Achtung Frist: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Handeln Sie sofort.
Eine Kündigung ist kein Urteil.
Ich prüfe Ihre Rechte.
Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar – durch Formfehler, fehlenden Kündigungsschutz oder unzureichende Begründung. Ich prüfe jeden Fall und handle sofort.
Alle Arbeitsrecht-Bereiche im Überblick
Kündigung
Ordentliche Kündigung erhalten? Ich prüfe Fristen, Formfehler und Kündigungsschutz.
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung: Ich prüfe, ob ein wichtiger Grund wirklich vorliegt.
Kündigungsschutzklage
3-Wochen-Frist – ich reiche sofort Klage ein und verhandle Ihr bestmögliches Ergebnis.
Aufhebungsvertrag
Nie ohne Anwalt unterschreiben – ich prüfe jeden Aufhebungsvertrag auf Fallstricke.
Abmahnung
Abmahnung erhalten? Ich prüfe die Rechtmäßigkeit und wehre ungerechtfertigte Vorwürfe ab.
Abfindung
Abfindungsverhandlung: Ich maximiere Ihre Abfindung – mit Erfahrung und Strategie.
Arbeitszeugnis
Schlechtes Zeugnis? Ich fordere eine korrekte Beurteilung – notfalls vor Gericht.
Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing, Diskriminierung, Belästigung – ich schütze Ihre Würde und Ihre Rechte.
