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Aufhebungsvertrag – Nicht sofort unterschreiben
ARBEITSRECHT · Rechtsanwalt Ninus Nayis

Aufhebungsvertrag – Nicht sofort unterschreiben

Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Ich prüfe ihn, bevor Sie unterschreiben – und verhandle bessere Konditionen.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen. Sie haben kein Widerrufsrecht – die Unterschrift ist bindend.

Aufhebungsvertrag – Was Sie beachten müssen

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft harmlos, hat aber weitreichende Konsequenzen. Arbeitgeber legen ihn häufig vor, um die Kündigungsschutzklage zu umgehen. Ich prüfe den Vertrag und verhandle bessere Konditionen für Sie.

Was ich für Sie verhandle

  • Höhere Abfindung
  • Längere Freistellung bei vollem Gehalt
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Beurteilung
  • Verzicht auf Wettbewerbsverbot
  • Regelung zu Resturlaub und Überstunden
  • Formulierung zur Vermeidung der Sperrzeit

Meine Vorgehensweise

Ich prüfe den Aufhebungsvertrag auf alle nachteiligen Klauseln und verhandle für Sie bessere Konditionen. Oft lässt sich die Abfindung erheblich steigern, wenn man die richtigen Argumente kennt.

Häufige Fragen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es keine Kündigungsschutzklage. Dafür können Sie Bedingungen verhandeln – Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot.

Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Ja. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, riskieren Sie eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld. Ich prüfe, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Grundsätzlich nein. Ein Aufhebungsvertrag ist bindend. In Ausnahmefällen (z.B. arglistige Täuschung, Drohung) kann er angefochten werden. Deshalb ist es so wichtig, ihn vor der Unterschrift prüfen zu lassen.

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