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Alkohol & Drogen am Steuer – Führerschein retten
VERKEHRSRECHT · Rechtsanwalt Ninus Nayis

Alkohol & Drogen am Steuer – Führerschein retten

Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Drogeneinfluss? Ich verteidige Ihren Führerschein und minimiere die Konsequenzen.

Wichtig: Nach einer Trunkenheitsfahrt ist schnelles Handeln entscheidend. Machen Sie keine Aussagen zur Sache und kontaktieren Sie mich sofort – noch bevor Sie den Führerschein abgeben.

Alkohol am Steuer – Die rechtlichen Konsequenzen

Eine Trunkenheitsfahrt kann weitreichende Folgen haben: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und möglicherweise eine MPU. Rechtsanwalt Ninus Nayis kennt alle Möglichkeiten, die Konsequenzen zu minimieren.

Die verschiedenen Strafrahmen

  • 0,5–1,59 Promille (Ordnungswidrigkeit): Bußgeld, Fahrverbot, Punkte
  • Ab 1,6 Promille (Straftat § 316 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Führerscheinentzug
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Trunkenheit im Verkehr mit Unfall: Erhöhter Strafrahmen

Meine Verteidigungsstrategie

Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Verkehrskontrolle, die Korrektheit der Atemalkohol- oder Blutmessung, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften bei der Blutentnahme und alle weiteren Verfahrensfehler. Oft lassen sich die Konsequenzen erheblich reduzieren.

Häufige Fragen

Ab welchem Promillewert droht eine Straftat?

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Bei Unfällen oder Gefährdungen gilt § 315c StGB.

Wie lange wird der Führerschein entzogen?

Bei einer Trunkenheitsfahrt beträgt die Sperrfrist in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre. Bei Wiederholungstätern oder hohem Promillewert kann sie länger sein. Ich kämpfe für die kürzestmögliche Sperrfrist.

Was ist mit Drogen am Steuer?

Fahren unter Drogeneinfluss ist ab dem Nachweis von Drogen im Blut strafbar – unabhängig von der Menge. Die Grenzwerte für einzelne Substanzen sind durch Rechtsprechung definiert. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und die Verwertbarkeit der Ergebnisse.

Muss ich eine MPU machen?

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille oder Wiederholungstätern ordnet die Führerscheinbehörde häufig eine MPU an. Ich berate Sie zur MPU-Vorbereitung und begleite das Verwaltungsverfahren.

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Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

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