Wichtig: Wenn Sie den Unfallort verlassen haben: Machen Sie keine Aussagen bei der Polizei und kontaktieren Sie mich sofort. Jede Aussage kann Ihre Situation verschlechtern.
Fahrerflucht – Was Sie jetzt wissen müssen
Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Viele Menschen wissen nicht, dass auch das zu frühe Verlassen des Unfallorts oder das Entfernen ohne ausreichende Wartezeit als Fahrerflucht gewertet werden kann.
Häufige Situationen
- Parkplatzunfall mit beschädigtem Fahrzeug
- Streifschaden ohne Bemerken des Unfalls
- Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Unfall in der Nacht ohne Zeugen
Meine Verteidigungsstrategie
Ich prüfe, ob Sie den Unfall tatsächlich bemerkt haben, ob die Wartezeit angemessen war und ob alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Oft lässt sich der Vorwurf erheblich abschwächen oder das Verfahren einstellen.
Häufige Fragen
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht (§ 142 StGB) liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Es reicht bereits, wenn man sich zu früh entfernt oder nicht ausreichend gewartet hat.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Fahrerflucht ist mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden kann die Strafe höher ausfallen. Zudem drohen Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg.
Kann ich mich noch melden, nachdem ich geflüchtet bin?
Ja. Eine nachträgliche Meldung innerhalb von 24 Stunden kann strafmildernd berücksichtigt werden. Ich berate Sie, wie Sie sich am besten verhalten, um die Konsequenzen zu minimieren.
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Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
