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Führerscheinentzug – Fahrerlaubnis zurückbekommen
VERKEHRSRECHT · Rechtsanwalt Ninus Nayis

Führerscheinentzug – Fahrerlaubnis zurückbekommen

Führerschein entzogen? Ich kämpfe für Ihre Fahrerlaubnis – im Straf- und im Verwaltungsverfahren.

Wichtig: Nach einem Führerscheinentzug laufen Fristen. Ich begleite Sie durch das Verwaltungsverfahren und kämpfe für die schnellstmögliche Wiedererteilung.

Führerscheinentzug – Was jetzt zu tun ist

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Verkehrsrecht. Er kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ich verteidige Sie im Strafverfahren und begleite Sie durch das Verwaltungsverfahren zur Wiedererteilung.

Häufige Gründe für den Führerscheinentzug

  • Trunkenheitsfahrt (ab 1,6 Promille)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrerflucht mit erheblichem Schaden
  • Punktestand von 8 Punkten in Flensburg

Meine Vorgehensweise

Im Strafverfahren kämpfe ich für die kürzestmögliche Sperrfrist. Im Verwaltungsverfahren begleite ich Sie bei der Neuerteilung und der MPU-Vorbereitung. Ich kenne die Anforderungen der Behörden und helfe Ihnen, diese zu erfüllen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Das Fahrverbot ist eine vorübergehende Maßnahme (1–3 Monate) im Bußgeldverfahren. Der Führerscheinentzug ist eine strafrechtliche Maßnahme mit anschließender Sperrfrist für die Neuerteilung (mindestens 6 Monate).

Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Neuerteilung bei der Führerscheinbehörde beantragen. Manchmal wird eine MPU angeordnet. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren.

Kann die Sperrfrist verkürzt werden?

Ja. Das Gericht kann die Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Ich beantrage die vorzeitige Aufhebung für Sie.

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Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

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